Allgemeine Geschäftsbedingungen Fankhauser Outdoorsport

  1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Internet oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bestätigt, und ist somit verbindlich.
  2. BEZAHLUNG:
    Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie bitten den darauf ausgewiesenen Betrag. Kurzfristige Buchungen müssen sofort bezahlt werden.
  3. Rücktritt durch den Kunden:
    Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises verlangen:
    (In jedem Fall mindestens eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-)
    3 bis 1 Monat€ vor Reiseantritt 40%
    30 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%
    ab 6 Tage vor Reiseantritt 90%
    bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100%
  4. Die Teilnahme an Tagestouren sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen ist für schwangere Frauen nicht geeignet und daher unzulässig. Im Falle einer Schwangerschaft kann die Teilnehmerin bis spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung die Buchung der Tagestour oder der sonstigen Leistung, nicht jedoch der Übernachtung kostenlos stornieren.
  5. Es ist nicht gestattet fremde Personen mit in die Unterkunft zu nehmen.
  6. Es stehen Müllcontainer an der Ost-Seite des Hauses bereit. Jeder Gast muss sich an die Mülltrennung in unserer Gemeinde halten.
  7. Die eingeteilten Stellplätze auf der Campingwiese müssen eingehalten werden. Die Absperrung entlang der Wiese nach Einfahren soll wieder angebracht werden.
  8. Generell gilt, nach Benützung von Flächen, Zelt, Küchen – ist alles wieder ordnungsgemäss zu Verlassen.
  9. Bei der Benützung der BBQ – Area ist es nicht gestattet den Grillrost abzuhängen. Lagerfeuer in der Feuerschale sind erlaubt – bitte jedoch die Höhe des Feuers beachten. Die Asche darf ausschliesslich in dafür vorgesehene Behälter abgefüllt werden.
  10. Die Küche im Hostel ist ausschließlich für die Bewohner der Hostel-Etage, und nicht für Camping- oder Appartementgäste.
  11. Das Begehen des Stationsdaches auf der Nordseite über den Balkon 1.Stock Küche und Zimmer 7 ist ausdrücklich verboten.
  12. Schäden sowie Beschädigungen in der Unterkunft, einschließlich dem BBQ-Platz und dem übrigen Gelände sowie mutwilliger Zerstörung oder Verschmutzung der Materialien im Haus/Gelände/Aktivitäten (z.B. in den Neopren pinkeln oder großes Geschäft verrichten) haftet der Teilnehmer. Wiederbeschaffungskosten, Reinigungskosten und die Kosten die durch die Nichtverwendung/Nicht weiter Vermietung entstehen sind vom Teilnehmer/Verursacher zu tragen.
  13. Das Bewegen auf dem Gelände von Fankhauser OutdoorSport erfolgt auf eigene Gefahr und Fankhauser OutdoorSport übernimmt keinerlei Haftung.
  14. Für den Aufenthalt sind in unserem Haus und auf unserem Gelände sind die gängigen Ruhezeiten von 22.00 – 07.00 Uhr strikt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von dem Gelände und Besitzstörungsklage.
  15. Parken auf unserem Gelände ist gebührenfrei. Fankhauser OutdoorSport übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden.
  16. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, welche in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen von Fankhauser OutdoorSport angeführt werden, mitzubringen.
  17. Alle Teilnehmer an Touren von Fankhauser OutdoorSport sind sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligen, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Die Risiken sind vielfältig, die Möglichkeit einer Verletzung bis hin zum Tod daher nicht auszuschließen. Touren von Fankhauser OutdoorSport werden von geprüften Guides geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Guide erteilt. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Fankhauser OutdoorSport und den Guides wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Fankhauser OutdoorSport haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
  18. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen.
  19. Der Gast hat zum Wohle aller Beteiligten sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
  20. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
  21. Ersatzpersonen:
    Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.
  22. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls dies nicht anders angegeben ist.
  23. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
    Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises bzw. der Anzahlung. Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall uä.) für einzelne und gefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
  24. Umbuchungen:
    Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.
  25. Haftung, Haftungsbeschränkungen:
    Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haftet für Vorsatz oder beschränken unserer Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
  26. Mitwirkungspflicht:
    Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigung ein.
  27. Tierhaltung:
    Tiere dürfen nur nach Rücksprache mit uns und gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen. Des Weiteren haftet er bzw. sein Versicherer für Schäden, die durch Tiere verursacht wurden. Tiere sind lediglich auf der Campingwiese gestattet.
  28. Der Guide hat die Berechtigung, jene Gäste die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Guide bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zb. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Fankhauser OutdoorSport ist berechtigt, wegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
  29. Verletzungen und Schäden sind dem Guide unverzüglich zu melden.
  30. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Fankhauser OutdoorSport übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
  31. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
  32. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
  33. Die Beförderung für Rafting-, Canyoning-, Kanu- oder SUP-Touren setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
  34. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert.
  35. Während der Tour hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Guide hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dies auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
  36. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Teilnehmer.
  37. Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhätnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass im Wildwassersport Risiken und Gefahren nicht auszuschließen sind.
    (1) Kontrollverlust über das Boot, flippen, in das oder aus dem Boot fallen; mögliche Kollision mit anderen Teilnehmern, Ausrüstung, anderen Booten, Felsen, Bäumen und anderen Hindernissen.
    (2) Entscheidungsfindung und Durchführung durch den Guide
    (3) Untertauchen im Wasser, ertrinken;
    (4) Exposition in der Natur, schlechtes Wetter, entlegene Gebiete einschließlich der Reise zu Fuß/mit dem Fahrzeug, welche in Zusammenhang mit dem Event stehen
    (5) Unterstützung beim Transport der Ausrüstung
    (6) Rettungs- Verletzungen und
    (7) Im Falle einer Verletzung Nichtverfügbarkeit angemessener ärztlicher Behandlung vor Ort.
  38. Zusätzliche Bedingungen für PowerRafting-/ Kanu-/ SUP-Touren: Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegeben falls ist an geeigneter Stelle anzuhalten, um den Blickkontakt wieder herzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Guide von Fankhauser OutdoorSport im Boot mitfährt. Nach einer Sicherheitseinweisung und einer technischen Einschulung begleitet der Guide die Gruppe mit seinem eigenen Boot. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Fankhauser OutdoorSport übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche, die bei solchen Touren entstehen.
  39. Die Begehung eines Canyons erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss. Alle Absturz gefährdenden Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoning Führers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
  40. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den Teilnehmern und dem Canyoning Führer nicht abreißt.
  41. Bei einer Canyoning Tour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und während der Tour eine genaue Einschulung in dem Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders vorsichtig zu handhaben.
  42. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Guides, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoning Führer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist der Canyoning Führer verpflichtet, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen.
  43. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoning Führer mitzuteilen. Auf Anordnung des Canyoning Führers hat jeder Teilnehmer vertretbare Hilfestellung zu leisten.
  44. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der Gruppe entfernen.
  45. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Fankhauser OutdoorSport erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen auf eigene Gefahr. Für Schäden wird seitens Fankhauser OutdoorSport keine Haftung übernommen.
  46. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.
  47. Fotos/Filme: Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen werden, auch in Prospekten, Social Media Kanälen oder auf der Fankhauser Outdoorsport-Homepage veröffentlicht werden dürfen.
  48. Sämtliche Vereinbarungen mit Fankhauser OutdoorSport unterliegen österreichischem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von Fankhauser OutdoorSport, Gerichtsstand Kitzbühel.
  49. Bei erfolgreicher Buchung einer Veranstaltung/Übernachtung von Fankhauser OutdoorSport erklären sich die Teilnehmer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fankhauser OutdoorSport einverstanden.